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E-Rechnungspflicht 2025: Abtauchen hilft nicht - Sind Sie bereit?

Geschrieben von Dominik Herde | Aug 2, 2024 9:58:58 AM

Die Zeit drängt: Die E-Rechnungspflicht kommt ab 2025! 


Ab dem 1. Januar 2025 tritt die
gesetzliche Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung in Kraft. Das bedeutet, dass alle Unternehmen ihre Rechnungen in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format übermitteln müssen. Diese Regelung betrifft insbesondere Eingangsrechnungen, die medienbruchfrei und automatisiert weiterverarbeitet werden sollen.



E-Rechnungspflicht in Deutschland -

Welche gesetzlichen Pflichten müssen eingehalten werden und bis wann?


Elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) sind im B2B-Bereich bald verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden im März 2024 mit dem Wachstumschancengesetz beschlossen. 

Paragraf §14 UStG (Umsatzsteuergesetz), bildet die gesetzliche Grundlage für die E-Rechnungspflicht in Deutschland und regelt die technischen Anforderungen.

GoBD: Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) sind ebenfalls einzuhalten. Sie definieren die Anforderungen an die IT-gestützte Buchführung und stellen sicher, dass elektronische Rechnungen ordnungsgemäß und revisionssicher archiviert werden.

Diese gesetzlichen Regelungen sollen die Effizienz im Rechnungswesen steigern, den grenzüberschreitenden Handel erleichtern und Betrugsmöglichkeiten reduzieren.

E-Rechnungspflicht ab 2025 - Was ändert sich?

  • Pflicht zur E-Rechnung: Ab 2025 müssen Rechnungen in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format übermittelt werden.
  • Medienbruchfreiheit: E-Rechnungen müssen ohne Medienbrüche verarbeitet werden können.
  • Automatisierung: Prozesse zur Rechnungsverarbeitung werden automatisiert, was Effizienz und Genauigkeit steigert.

E-Rechnungspflicht für Unternehmen - Wer ist betroffen?

Alle Unternehmen, die mit anderen Unternehmen (B2B) handeln und Rechnungen bearbeiten: Im ersten Schritt ist der Empfang von E-Rechnungen verpflichtend, später dann auch die Ausstellung.

E-Rechnungspflicht - Was bedeutet das für Sie?

Unternehmen, die noch nicht auf elektronische Rechnungen umgestellt haben, müssen sich jetzt intensiv mit dem Thema auseinandersetzen. Es ist wichtig, rechtzeitig die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, um ab 2025 gesetzeskonform zu sein. Dies beinhaltet die Integration geeigneter Systeme zum Empfangen und Archivieren von E-Rechnungen, da diese nicht mehr rechtssicher ausgedruckt und papierverwaltet werden können.

 

Und was können Sie jetzt tun, um die E-Rechnungspflicht zu erfüllen?

In unserem nächsten Blog verraten wir, wie Sie die richtigen Prioritäten setzen, um stressfrei ins Handeln zu kommen.

 

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