Ab dem 1. Januar 2025 tritt die gesetzliche Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung in Kraft. Das bedeutet, dass alle Unternehmen ihre Rechnungen in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format übermitteln müssen. Diese Regelung betrifft insbesondere Eingangsrechnungen, die medienbruchfrei und automatisiert weiterverarbeitet werden sollen.
Elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) sind im B2B-Bereich bald verpflichtend. Die entsprechenden umsatzsteuerrechtlichen Regelungen wurden im März 2024 mit dem Wachstumschancengesetz beschlossen.
Paragraf §14 UStG (Umsatzsteuergesetz), bildet die gesetzliche Grundlage für die E-Rechnungspflicht in Deutschland und regelt die technischen Anforderungen.
GoBD: Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) sind ebenfalls einzuhalten. Sie definieren die Anforderungen an die IT-gestützte Buchführung und stellen sicher, dass elektronische Rechnungen ordnungsgemäß und revisionssicher archiviert werden.
Diese gesetzlichen Regelungen sollen die Effizienz im Rechnungswesen steigern, den grenzüberschreitenden Handel erleichtern und Betrugsmöglichkeiten reduzieren.
Alle Unternehmen, die mit anderen Unternehmen (B2B) handeln und Rechnungen bearbeiten: Im ersten Schritt ist der Empfang von E-Rechnungen verpflichtend, später dann auch die Ausstellung.
Unternehmen, die noch nicht auf elektronische Rechnungen umgestellt haben, müssen sich jetzt intensiv mit dem Thema auseinandersetzen. Es ist wichtig, rechtzeitig die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, um ab 2025 gesetzeskonform zu sein. Dies beinhaltet die Integration geeigneter Systeme zum Empfangen und Archivieren von E-Rechnungen, da diese nicht mehr rechtssicher ausgedruckt und papierverwaltet werden können.
In unserem nächsten Blog verraten wir, wie Sie die richtigen Prioritäten setzen, um stressfrei ins Handeln zu kommen.
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