Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland E‑Rechnungen im B2B‑Bereich empfangen und verarbeiten können.
Ab Januar 2027 besteht die Pflicht zur Ausstellung von E‑Rechnungen für Unternehmen mit Vorjahresumsatz über 800.000 Euro. Ab Januar 2028 gilt die Pflicht für alle übrigen Unternehmen im B2B‑Bereich. Lesen Sie in unserem Beitrag mehr zu den gesetzlichen Fristen >
Viele Unternehmen konzentrieren sich jetzt darauf, die ersten Schritte zu gehen – Empfang & Versand sicherzustellen und die Archivierung zu klären.
>>Lassen Sie sich nicht von der E-Rechnungspflicht überraschen! Nutzen Sie unsere übersichtlichen Informationen und unsere Hilfe für eine deutlich erleichterte Planung und Umsetzung mit unserem Leitfaden<<<
Was in anderen EU‑Ländern bereits Realität ist:
Italien: Seit 2019 Pflicht zur B2B-E‑Rechnung über die zentrale Plattform „Sistema di Interscambio“ (SDI). Alle Rechnungen werden dort in (nahezu) Echtzeit gemeldet.
Frankreich: E‑Rechnungs- und digitales Meldesystem im B2B‑Bereich in stufenweiser Einführung.
Spanien: Ein elektronisches Meldesystem für umsatzsteuerrelevante Rechnungsdaten ist bereits im Einsatz. Großunternehmen müssen ihre Daten fast in Echtzeit an die Steuerbehörde übermitteln.
Deutschland: Die EU‑Reform VAT in the Digital Age (ViDA) ist beschlossen. Sie führt ein einheitliches digitales Melden von grenzüberschreitenden B2B‑Geschäften innerhalb der EU ein. Gleichzeitig dürfen die Mitgliedstaaten einfacher nationale E‑Rechnungs‑ und Meldesysteme für ihre inländischen Umsätze einführen. Deutschland wird auf dieser Basis ein elektronisches Meldesystem umsetzen. Mehr erfahren >
Was das bedeutet:
Auch wenn Details noch nicht final beschlossen sind, zeichnet sich eine Richtung ab:
Strukturierte Rechnungsdaten werden zum Standard.
Rechnungen könnten perspektivisch über zertifizierte Portale oder Netzwerke (z. B. PEPPOL) abgewickelt werden.
Einführung eines elektronischen Meldesystems.
GoBD‑konforme Archivierung ist und bleibt Pflicht.
E‑Rechnungen müssen im empfangenen strukturierten Format revisionssicher archiviert werden, unveränderbar und maschinell auswertbar. Speichern ist kein revisionssicheres Archivieren: Lesen Sie mehr in unserem Beitrag >
Die gute Nachricht: Wer jetzt auf standardkonforme Systeme zur revisionssicheren Archivierung und effizienten Workflows setzt, ist auch für kommende Anforderungen gut vorbereitet.
Mit unserem Dokumentenmanagementsystem sind Sie nicht nur heute rechtskonform, sondern auch für künftige Entwicklungen gerüstet:
Unterstützung aktueller E‑Rechnungsformate (XRechnung, ZUGFeRD)
Revisionssichere GoBD‑Archivierung
Flexible Anbindung an Ihr ERP-/FiBu‑System
Erweiterbar für künftige Anforderungen (z. B. Peppol‑Anbindung)
Sie investieren einmal richtig – und sind für die nächsten Jahre gerüstet. Viele Unternehmen schieben die Umsetzung noch auf, doch wer früh entscheidet, startet entspannter.
Unternehmen sollten ihre Systeme jetzt so ausstatten, dass sie elektronische Rechnungen verarbeiten und revisionssicher archivieren können.
Kontaktieren Sie uns gerne bei weiteren Fragen und vereinbaren Sie ein unverbindliches Gespräch:
WEKO unterstützt Sie bei der Umstellung auf die E-Rechnung. Gemeinsam mit unseren Partnern DocuWare und JobRouter bieten wir maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre Geschäftsprozesse optimieren und sicherstellen, dass Sie den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden.