In Frankreich wurde im Dezember 2019 der Artikel 153 des Finanzgesetzes festgelegt, welcher vorgibt bis 2023-2025 die E-Invoice-Pflicht umzusetzen. Ab 2023 ist der Empfang von elektronischen Rechnungen für mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen verpflichtend. So soll unter anderem auch die Mehrwertsteuer besser erhoben und kontrolliert werden können, denn die Behörden sparen sich damit aufwändige und stichprobenartige Prüfungen. In Italien wurde das schon im Frühjahr 2019 mit großem Erfolg getestet: Dort konnten so allein im ersten Jahresquartal mehr als 3,8 Milliarden Euro Schaden (in Form von fiktiven Geschäftsvorfällen und gefälschten Vorsteuerguthaben) verhindert werden.
Seit dem 27. November 2020 gilt in Deutschland bereits für Lieferanten und Dienstleister öffentlicher Auftraggeber des Bundes Rechnungen in elektronischer Form bzw. im XRechnung Format einzureichen. Dies soll in Zukunft auch für Auftragnehmer gelten. Da die Gesetzgebung je nach Bundesland anders ausfällt, ist schwer zu abzusehen, wie sich die Entwicklung bundesweit vollziehen könnte. Höchstwahrscheinlich wird sie sich aber ähnlich wie in Italien und Frankreich abspielen.
Die elektronische Rechnung hat aber nicht nur Vorteile für den Staat. Gerade das letzte Jahr hat gezeigt, wie wichtig die Digitalisierung für Unternehmen ist. Durch eine Digitalisierung des Rechnungsverarbeitung, können viele Prozesse automatisiert und somit übersichtlicher gestaltet werden. Das spart dem Rechnungswesen nicht nur Zeit und Geld, sondern schont zugleich auch Nerven. Unternehmen können insgesamt effizienter arbeiten, während sie gleichzeitig neue Möglichkeiten wahrnehmen können.
Es bleibt noch abzuwarten, wann eine gesetzliche E-Invoice-Pflicht in Kraft tritt, doch ist sie unausweichlich. Viele Unternehmen stehen vor der Herausforderung sich zunehmend zu digitalisieren. Doch wie man es häufig hört, birgt auch diese Herausforderung Chancen.
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