Seit dem 19.01.2021 gibt es eine neue Regelung für die steuerliche Abschreibung von Computern, dessen Bestandteilen und Software. Diese Regelung tritt rückwirkend ab dem 01.01.2021 in Kraft und macht es möglich Computer, dessen Bestandteilen und Software noch im Anschaffungsjahr sofort steuerlich abzuschreiben. Grund dafür ist, dass das Bundesministerium der Finanzen die Nutzungsdauer von ursprünglich 3 Jahren, auf nun 1 Jahr reduziert hat.
Weitere Informationen können Sie dem Bundesministerium der Finanzen entnehmen.