Wachstumschancengesetz - Auswirkungen für Buchhaltung & Lohn
Erfahren Sie, wie Buchhaltung und Lohnabrechnung von den Auswirkungen des Wachstumschancengesetzes betroffen sind.
Neues Wachstumschancengesetz: Auswirkungen auf Buchhaltung und Lohnabrechnung für Unternehmer
Am 30. August dieses Jahres hat das Bundeskabinett mit Verzögerung das Wachstumschancengesetz verabschiedet, welches erhebliche Auswirkungen auf Unternehmer hat, insbesondere im Bereich der Buchhaltung und Lohnabrechnung. In diesem Artikel werden wir die wichtigsten Änderungen beleuchten.
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Was ist das Wachstumschancengesetz?
Wir kennen bereits eine Vielzahl von gesetzlichen Änderungen, die in einem Gesetzespaket wie dem Jahressteuergesetz verabschiedet werden. Ähnlich verhält es sich nun mit dem Wachstumschancengesetz. Die darin enthaltenen Maßnahmen werden in verschiedenen Gesetzen festgelegt, aber es gibt kein eigenständiges Wachstumschancengesetz.
Das Wachstumschancengesetz zielt darauf ab, die Liquidität von Unternehmen vor dem Hintergrund vergangener und aktueller Krisen zu verbessern. Es soll Wachstumschancen stärken, Investitionen und Innovationen fördern sowie Steuervereinfachung und Steuergerechtigkeit gewährleisten. Dies soll Unternehmern ermöglichen, dauerhaft mehr zu investieren und innovative Wege zu beschreiten, um das Wirtschaftswachstum zu steigern.
Wer wird vom Wachstumschancengesetz betroffen sein?
Das Wachstumschancengesetz vereinfacht das Steuersystem an zentralen Stellen durch Anhebung von Pauschalen und Schwellenwerten. Gleichzeitig soll es unerwünschte Steuergestaltungen verhindern. Diese Maßnahmen sollen eine breite Wirkung erzielen, wobei kleine und mittlere Unternehmen (KMU), einschließlich kleinerer Betriebe und Start-ups, im Mittelpunkt der Förderung stehen.
Wann tritt das Wachstumschancengesetz in Kraft?
Derzeit ist geplant, dass das Wachstumschancengesetz Anfang 2024 in Kraft tritt.
Die Details des Wachstumschancengesetzes
Die Vielzahl der vorgeschlagenen Änderungen betrifft hauptsächlich Bereiche wie Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Lohnabrechnung. Nachfolgend sind die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:
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Einkommensteuer-Anpassungen:
- Degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA): Die degressive AfA wird befristet eingeführt für bewegliche Wirtschaftsgüter und Wohngebäude, die ab dem 1. Oktober 2023 angeschafft oder hergestellt wurden.
- Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG): Die Grenze für sofort absetzbare GWG wird von 800 Euro auf 1.000 Euro angehoben.
- Sammelposten: Die Grenze für Wirtschaftsgüter, die in einen Sammelposten gestellt werden können, wird auf 5.000 Euro erhöht, und die Abschreibungsdauer auf 3 Jahre verkürzt.
- § 7g EStG Sonderabschreibung: Die Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter wird von 20 Prozent auf 50 Prozent erhöht.
- Thesaurierungsbesteuerung: Der begünstigungsfähige Gewinn wird erhöht, um die steuerliche Belastung nicht entnommener Gewinne zu reduzieren.
- Geschenke: Die Abzugsgrenze für Geschenke an Geschäftspartner wird von 35 Euro auf 50 Euro erhöht.
- Buchführungspflicht: Die Umsatzgrenze für die Pflicht zur Buchführung wird auf 800.000 Euro erhöht.
Umsatzsteuer-Anpassungen:
- Grenze für Ist-Versteuerer: Die Grenze zur Ist-Versteuerung wird auf 800.000 Euro angehoben.
- Vierteljährliche Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung: Die Umsatzgrenze, um von der vierteljährlichen Abgabe befreit zu sein, wird auf 2.000 Euro angehoben.
Anpassungen in der Lohnabrechnung:
- Verpflegungsmehraufwendungen: Die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwendungen werden angehoben.
- Betriebsveranstaltungen: Der Steuerfreibetrag für Betriebsveranstaltungen wird von 110 Euro auf 150 Euro erhöht.
- Versorgungsfreibetrag: Der jährliche Absinkbetrag des Versorgungsfreibetrags wird reduziert.
- Rentenbesteuerung: Der Anstieg des Besteuerungsanteils für Renteneintrittsjahrgänge wird verlangsamt.
- Altersentlastungsbetrag: Der Anstieg des Besteuerungsanteils für den Altersentlastungsbetrag wird verlangsamt.
- Beiträge für Gruppenunfallversicherung: Die Grenze für pauschale Versteuerung der Beiträge zur Gruppenunfallversicherung wird aufgehoben.
- Fünftelregelung: Die Berechnung der Fünftelregelung in der Lohnsteuer wird vereinfacht.
Was bedeutet das Wachstumschancengesetz für Unternehmer?
Die geplanten Anpassungen bieten Unternehmern die Möglichkeit, kurzfristig mehr Liquidität für zukünftige Investitionen zu generieren. Gleichzeitig werden bürokratische Hürden in der Lohnabrechnung abgebaut.
Wenn Sie in Betracht ziehen, in naher Zukunft zu investieren, könnte es sich finanziell lohnen, das Jahr 2023 abzuwarten.
Für viele Unternehmer, die nahe an der Buchführungspflichtsgrenze stehen, wird das Jahr 2024 eine Erleichterung bedeuten.
Kleine Unternehmer können sich auf Vereinfachungen und weniger Bürokratie freuen, was ihnen ermöglicht, sich stärker auf ihr Geschäft und das Wachstum ihres Unternehmens zu konzentrieren.
Wie es mit dem Wachstumschancengesetz weitergeht
Die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag ist für November geplant, und die Zustimmung im Dezember. Wenn alles wie geplant verläuft, sollen die Maßnahmen ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten. Es ist jedoch absehbar, dass es weiterhin Diskussionen und mögliche Anpassungen geben wird, da bereits Blockaden im Bundesrat angekündigt wurden.
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