E-Rechnungspflicht 2025: Von der Verpflichtung zur Chance
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Die gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung seit Januar 2025 sorgt bei vielen Unternehmen für Unsicherheit. Doch sehen Sie diese Umstellung nicht als lästige Pflicht! Ziehen Sie erhebliche Vorteile daraus und stellen Sie Ihr Unternehmen zukunftssicher auf. Was machen Ihre Mitbewerber? Viele haben bereits umgestellt!
Zu unseren Referenzen und Erfolgsgeschichten
Warum die E-Rechnung eine Chance ist
- Effizienzsteigerung:
Automatisierte Prozesse sorgen dafür, dass Rechnungen schneller und fehlerfrei bearbeitet werden. Sie sparen Zeit und reduzieren die Fehlerquote erheblich. Beispiele: Automatisches Auslesen, schnelles Auffinden, Übergabe der Daten und Verbindung mit dem Rechnungswesen oder der Warenwirtschaft. - Kostenersparnis:
Weniger Papierverbrauch und reduzierte Lagerkosten für physische Dokumente führen zu deutlichen Kosteneinsparungen. - Umweltfreundlichkeit:
Ein papierloses Büro schont die Umwelt und unterstützt Ihre Nachhaltigkeitsziele. - Revisionssicherheit und Rechtssicherheit:
Elektronische Rechnungen bieten bei korrekter Umsetzung eine hohe Sicherheit und erfüllen die geltenden gesetzlichen Anforderungen. In Kombination mit einer revisionssicheren, gesetzeskonformen Archivierung reduzieren sie das Risiko von Datenverlust und unbefugtem Zugriff.
Was bedeutet die E-Rechnungspflicht für Sie?
Ab 2025:
- Gesetzliche Pflicht: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
- Medienbruchfreiheit: Rechnungen müssen in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format (EN 16931) vorliegen und medienbruchfrei verarbeitet werden.
- E-Rechnungen können nicht mehr rechtssicher ausgedruckt werden bzw. ohne entsprechendes Programm gelesen werden.
- Die XML-Datei der E-Rechnung muss min. 10 Jahre archiviert werden.
Bis Ende 2026:
- Übergangsregelung: Papierrechnungen und sonstige elektronische Formate (z. B. PDF) bleiben mit Zustimmung des Empfängers zulässig.
Bis Ende 2027:
- Weitere Übergangsregelung: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro sind verpflichtet, E-Rechnungen versenden, empfangen, verarbeiten und archivieren zu können.
Ab 2028:
- Vollständige Umsetzung: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen gemäß EN 16931 versenden und empfangen. Ausnahmen gibt es nur für das EDI-Verfahren, wenn die extrahierten Informationen den neuen Standards entsprechen.
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